Sicherheit

Die gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen auf den Punkt gebracht:

  • Dürr Invest GmbH besitzt die Gewerbeberechtigung als gewerblicher Vermögensberater
  • Konten und Depots bei österreichischen Banken im Inland. Sie wählen die Bank (Sonderkonditionen)
  • Fokus auf Lösungen mit Sondervermögensstatus (Fonds und Aktien)
  • Kontrolle der Aktivitäten der Dürr Invest GmbH durch das Haftungsdach „Finanzadmin“
  • Überwachung aller Finanzmarktakteure durch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA)

Im Klartext heißt das: Die Dürr Invest GmbH verfügt über eine Gewerbeberechtigung gemäß § 136a GewO als gewerblicher Vermögensberater und ist in einem bei der Finanzmarktaufsicht geführtem Register eingetragen. Selbständige Vermögensberater erfüllen dieselben gesetzlichen Anforderungen wie Banken. Wesentlichste Grundlage ist das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG). Unser Haftungsdach „FinanzAdmin“ prüft und garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Depotkonten und Wertpapierbestände unserer Kunden werden bei Banken im Inland geführt. Die Beratung erfolgt durch Berater der Dürr Invest GmbH.

Der Rechtstext lautet wie folgt: „Die FinanzAdmin ist mein gemäß WAG 2018 konzessionierter Partner im Rahmen der Beratung über und Vermittlung von Finanzinstrumenten. In diesem Tätigkeitsbereich ist die Dürr Invest GmbH ein Erfüllungsgehilfe der FinanzAdmin gemäß § 1313a ABGB und wird im Namen und Auftrag sowie auf Rechnung der FinanzAdmin tätig.“

​Die FinanzAdmin hat daher die Beratungstätigkeit der Dürr Invest GmbH auch entsprechend zu kontrollieren. Zusätzlich überwacht die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) als unabhängige und weisungsfreie Aufsichtsbehörde die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und das gesetzeskonforme Handeln aller Marktteilnehmer.

Beratung auf Augenhöhe.